Laut deutschem Gesetz muss sich jeder Erwachsene ausweisen können, wenn er sich in Deutschland aufhält. Das gilt nicht nur für deutsche Bürger, sondern auch für Personen aus dem Ausland – ganz gleich, ob es sich beim Herkunftsland um ein EU- oder Nicht-EU-Land handelt. Die meisten nutzen dafür ihren Personalausweis, doch auch der Reisepass ist dafür geeignet. Nicht akzeptiert werden muss dagegen der Führerschein. Welche Unterschiede es bei den beiden Ausweispapieren gibt, erläutern wir im folgenden Beitrag.
Reisen ins Ausland
Hier gibt es bereits eklatante Unterschiede zwischen Personalausweis und Reisepass: Denn mit dem Ausweis darf man nur in wenige andere Länder reisen. Mit dem Reisepass hingegen stehen uns 191 Länder offen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Zumindest in Deutschland: Denn zwischen den einzelnen Ländern gibt es hier deutliche Unterschiede. Die mächtigsten Reisepässe der Welt kommen aus Singapur und Japan: Mit ihnen kann der Besitzer in 193 Länder reisen. Eine ähnliche starke Wirkung hat der deutsche Pass. Am schlechtesten schneiden Afghanistan und Irak ab – hier sind es gerade einmal 27 bzw. 29 Länder, die ohne Antrag bereist werden dürfen.
Wie lange sind Reisepass und Personalausweis gültig?
Beide Ausweisdokumente sind in Deutschland in der Regel 10 Jahre lang gültig. Wichtig: Bei Reisen in der EU muss der Personalausweis nach der Reise noch Vierteljahr lang gültig sein. Wer zum Beispiel nach Frankreich oder Spanien verreisen möchte, sollte das in die Planung einbeziehen. Möchte man also im Januar ins Ausland und die Gültigkeitsdauer läuft im Februar ab, empfiehlt es sich, bereits ausreichend lang vor der Reise ein neues Dokument zu beantragen. So verhindert man Probleme bei der Ein- und Ausreise.
Wer benötigt keine Ausweisdokumente?
Bettlägerige, pflegebedürftige Personen oder solche mit schweren Behinderungen können von der Ausweispflicht befreit werden. Grund: Sie halten sich in der Regel sowieso stets am gleichen Ort auf oder sind in Begleitung einer Betreuungsperson. Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen keinen Ausweis besitzen. Zumindest, wenn sie sich nur im Inland aufhalten: Bei Reisen über die deutsche Grenze hinaus müssen auch sie sich ausweisen können.
Was passiert, wenn ich mich nicht ausweisen kann?
Liegt der Personalausweis während einer Kontrolle daheim, ist das nicht ganz so schlimm. Hier führen die Beamten von Polizei oder einer anderen Institution eine Personenabfrage durch – oder lassen sich zur Feststellung der Daten aufs Revier begleiten. Um dem zeitlichen Aufwand zu entgehen, sollte man vor allem beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen, bei der Teilnahme an Demonstrationen und ähnlichen Anlässen den Personalausweis oder Reisepass dabei haben – ob als Original oder Kopie, spielt dabei keine Rolle.
Anders sieht es aus, wenn man bei der Ausreise ins Ausland keine Ausweisdokumente mitführt: Das kann zu Problemen bis hin zur Verweigerung von Ein- oder Ausreise führen. Vor Reisen sollten die Papiere also stets rechtzeitig geprüft und gegebenenfalls neu beantragt werden.