Mangelhaftes Hotelzimmer? – Diese Rechte hat man als Gast

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Wie jedes Jahr zur Urlaubssaison werden auch dieses Jahr wieder viele Reisende ein Hotelzimmer beziehen, dass nicht so aussieht, wie die Homepage oder das Prospekt es versprochen hat. In den meisten Fällen werden sie schlicht damit leben. Dabei gibt es gerade bei fehlender Sauberkeit und anderen Zimmermängeln viele Rechte, mit denen der Hotelgast gegebenenfalls eine Preisminderung einklagen kann – er muss sie nur kennen.

Unsauberes Bad: Wie viel Preisnachlass ist möglich?

Einer der am häufigsten auftretenden – und für den Gast mit am unangenehmsten – Mängel in Hotels ist ein unreines Bad. Leider können Hotelgäste hier nicht sofort eine Minderung des Übernachtungspreises fordern. Zunächst müssen sie sich bei der Hotelleitung beschweren. Diese hat dann die Möglichkeit zu reagieren und wird eventuell Reinigungspersonal zum Zimmer schicken, welches dem Mangel auf den Grund geht.

Handelt es sich jedoch um ein über Jahre vernachlässigtes Bad, werden hartnäckige Verunreinigungen wie Schimmel nicht einfach in ein paar Minuten erledigt sein. Unter Umständen gibt die Hotelleitung hier dann einer Forderung nach Preisminderung nach und entscheidet sich dafür, bei der nächsten Gelegenheit, das Bad komplett zu sanieren. Gerade in großen Metropolen wie in Berlin beschweren sich Kunden immer wieder über mangelnde Badhygiene.

Hier braucht es insbesondere die Beschwerdebereitschaft der Gäste, damit eine flächendeckende Badsanierung (Anbieter wie beispielsweise Badsanierung Berlin) helfen kann, dauerhaft ein attraktiver Ort für Touristen zu bleiben. Stimmt die Hotelleitung einer Reinigung nicht zu oder sind die Mängel auch nach der erneuten Reinigung weiterhin untragbar, kann der Hotelgast bis zu 60 Prozent Preisnachlass verlangen.

Andere Hotelzimmermängel: Aussicht, Ausstattung, Ungeziefer

Ein ebenso häufiges Problem bei der Hotelzimmerbuchung ist die Nichtübereinstimmung von Beschreibung und tatsächlicher Ausstattung. Leider wird bei lediglich optischen Mängeln im Zimmer in der Regel kein Preisnachlass gewährt, da diese nicht als ‚echte‘ Reisemängel gelten. Anders sieht es beispielsweise schon bei der Aussicht aus: Hat der Hotelgast ein Zimmer mit Meerblick ausdrücklich gebucht, dann steht ihm ein solches auch zu.

Kann das Hotel ein Meerblickzimmer nicht gewährleisten, hat der Gast Anspruch auf eine Preisminderung in Höhe von bis zu sieben Prozent. Aber Achtung: Was genau als Meerblick gilt, ist nicht klar definiert. Hin und wieder finden sich Gäste in Hotelzimmern wieder, die einen marginalen Blick auf eine entfernte Küste haben – was im rechtlichen Rahmen durchaus als Meerblick gelten kann. Je weniger ‚kosmetisch‘ die Mängel eines Zimmers sind, desto drastischer wirken sie sich unter Umständen auf einen möglichen Preisnachlass aus.

Ungeziefer wie Bettwanzen im Zimmer sind eine untragbare Beeinträchtigung der Reise. Hier hat der Gast zunächst Anspruch auf ein komplett neues Zimmer. Zusätzlich kann er für den Rest der Reise einen Preisnachlass von bis zu zwei Dritteln gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis verlangen.