Auf Reisen während Corona: Einschränkungen und was man berücksichtigen sollte

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In Zeiten von Corona ist alles anders. Plötzlich befinden wir uns in einem noch nie dagewesenen Zustand und müssen uns vielen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen beugen. Aber auch in Zurückhaltung und Demut üben, denn besonders in puncto Reisen und Urlaubsfeeling sind uns zum größten Teil die Hände gebunden.

Tatsächlich ist aber das Reisen auch in Corona-Zeiten durchaus möglich, wenn man sich im Vorfeld über etliche Einschränkungen und Co. ausreichend schlau macht und dann ganz gezielt und mit Struktur und guter Organisation im Gepäck dennoch loslegt und auf den heißgeliebten Urlaub mit der Familie nicht verzichten muss.

Inland oder Ausland?

Dies ist von Beginn an wohl mit die wichtigste aller Fragen: Schließlich gelten für etliche Länder ganz unterschiedliche Einreisebestimmungen seit das Virus uns fest im Griff hat. So ist es beispielsweise so, dass bei allein Inlandreisen flächendeckend die Regelungen der einzelnen Bundesländer strikt befolgt werden sollten. Dies bedeutet, dass wenn man beispielsweise von Nordrhein Westfalen nach Schleswig Holstein reisen möchte, die Bestimmungen hier stark abweichend sein können, die man beachten muss.

Die aktuellen Bestimmungen können sich sogar zum Teil täglich und stündlich ändern. Deshalb ist es ganz wichtig, dass man sich immer ziemlich zeit nah vor der Abreise selbst kurz ein aktuelles Bild von der Sachlage am Zielort selbst schafft. Bei Reisen in die EU-Länder gelten überwiegend keine Reisewarnungen derzeit mehr. Grundsätzlich kann sich dies aber auch zeitnah immer wieder ändern. Das Auswärtige Amt hilft hier am besten weiter und schafft für einen aktuellen Informationsfluss für Urlauber und Reisende. Außerhalb von Europa gilt noch bis dato die pauschale Reisewarnung bis einschließlich 31. August des Jahres. Nützliche weitere Reiseinformationen zum Thema findet man auch hier.

Bei Reisen ins Ausland

Die weltweite Reisewarnung wurde bis dato am 3.Juni 2020 zumindest für die europäischen Staaten aufgehoben. Seit dem 15. Juni des Jahres gelten für die Mitgliedstaaten der EU, das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein zudem auch ganz individuelle Reisehinweise, denen man strikt folgen sollte. Aufgrund lokaler Ausbrüche in Deutschland selbst kann es zum Teil aber immer wider für manche Regionen kurzfristig zu Einschränkungen kommen. So kann es für die Einreise aus einer solchen Region in manche Staaten zunehmend derzeit erforderlich sein, ein ärztliches Zeugnis über einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen zu können.

Hier sollte man vor Anreise auf jeden Fall prüfen, ob für das anvisierte Reiseziel gesonderte Regelungen diesbezüglich gelten. Und das sollte man sogar noch am Abend vor der Abreise oder noch eine Stunden zuvor tun. Denn die Änderungen können ebenso schnell geschehen, wie auch die Tatsache, dass das Virus durchaus sehr unkontrolliert und schnell sich punktuell verbreiten kann. Dies zeigte sich immer wieder in der Vergangenheit.

Drei Dinge klären

Als ersten Punkt sollte man sich informieren, ob nicht eine Quarantäne notwendig ist, um ins Land einreisen zu können. Wo müssen am Urlaubsort selbst Masken getragen werden und wo nicht. Und sind die Sehenswürdigkeiten und Strände überhaupt für die Öffentlichkeit und den Tourismus geöffnet? Mit diesen Informationen im Gepäck, lässt sich der Urlaub gleich viel besser voraus-planen.