Einreisebestimmungen für Kuba – Ist ein Visum erforderlich?

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Deutsche Staatsbürger, die sich als Tourist bis zu 30 Tagen auf der Insel aufhalten wollen, benötigen ein Visum in Form einer sogenannten Touristenkarte. Diese Karte ist nur in Verbindung mit dem Reisepass gültig und muss entweder bei der kubanischen Botschaft in Deutschland oder bei einer Fluggesellschaft, die Kuba im Programm hat, erworben werden. Sie hat eine maximale Gültigkeit von 180 Tagen.

Einreisebestimmungen Kuba – Ist ein Visum Pflicht?

Bei Pauschalreisen kümmern sich häufig auch die Reiseveranstalter direkt mit um die Touristenkarte. Sie unmittelbar bei der Einreise in Kuba zu erwerben, ist nicht möglich. Deshalb kontrollieren die Fluggesellschaften vor dem Abflug das Vorhandensein der Karte und verweigern die Mitnahme von Fluggästen, die sie nicht vorweisen können. Besitzt der Reisende eine Touristenkarte und beabsichtigt, den Aufenthalt ungeplant zu verlängern, kann er sie einmalig um 30 Tage verlängern lassen, wenn er eine Hotelbuchung vorweist.

Wer sich von vornherein länger als 30 Tage auf Kuba aufhalten möchte bzw. zu nicht-touristischen Zwecken einreist, benötigt ein von der zuständigen Auslandsvertretung Kubas im Heimatland ausgestelltes Visum und gegebenenfalls außerdem eine persönliche Einladung, wenn er sich bei Verwandten oder Freunden aufhält.

Bei Geschäftsreisen ist außerdem ein Schreiben des deutschen Unternehmens erforderlich, in dem Grund und Dauer der Reise sowie die Anschrift der kubanischen Kontaktfirma angegeben ist und außerdem eine Bestätigung darüber, dass die entstehenden Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden.

Welche anderen Reisedokumente werden für die Einreise nach Kuba benötigt?

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Kuba einen mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass und Kinder einen gültigen Kinderpass. Für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutscher und kubanischer Pass) gilt einen Besonderheit.

Die kubanischen Behörden akzeptieren für diesen Personenkreis nur die kubanischen Pässe bei der Ein-und Ausreise. Außerdem muss beachtet werden, dass touristische Reisen nach Kuba von einem US-Flughafen aus von den US-Behörden untersagt sind und auch Einreisen sowie Ausreisen aus Kuba über die USA zu anderen Zwecken erschwert sind.

Außer den Pässen und Visa benötigt man für die Einreise nach Kuba auch den Nachweis einer für Kuba gültigen privaten Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Gesetzliche deutsche Krankenversicherungen werden nicht anerkannt. Das auswärtig Amt empfiehlt (ganz besonders bei älteren Policen) ein Begleitschreiben des Versicherungsunternehmens in spanischer Sprache mitzuführen. Die Versicherungen sind darauf vorbereitet und stellen solche Schreiben in der Regel schnell und unkompliziert aus.

Auch bei der kubanische Botschaft in Deutschland kann man sie bei Vorlage des Versicherungsscheines erhalten. Wer keine den kubanischen Bestimmungen genügende Krankenversicherung nachweisen kann, muss auf dem Flughafen bzw. Am Terminal des Seehafens eine entsprechende Versicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, sowohl vom Reisepass als auch allen anderen Reiseunterlagen vor Reiseantritt Kopien anzufertigen und diese während der Reise getrennt von den Originalpapieren aufzubewahren.

Das erleichtert, zum Beispiel bei Diebstahl oder anderen Verlusten der Papiere und Unterlagen die Klärung des Sachverhaltes, die sonst unter Umständen sehr lange dauern und sich schwierig gestalten kann. Die kubanische Einreisebehörde setzt Reisende ohne Ausweise nämlich oft für mehrere Tage in kostenpflichtigen Unterkünften fest, bis ihr Status aufgeklärt ist.

Impfungen & Co.

Besondere Impfungen sind für Kuba allgemein nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es sinnvoll, seine Impfungen gegen Hepatitis A+B sowie gegen Tetanus rechtzeitig vor Reiseantritt auffrischen zu lassen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der die kubanischen Behörden zur Zeit eine Pflichtimpfung verlangen: Wer über Brasilien nach Kuba einreist, muss eine Pflichtimpfung gegen Gelbfieber nachweisen.