Mangelnde Hygiene in Hotels – Was tun als Gast?

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Die Gäste geben sich im Hotel buchstäblich die Klinke in die Hand. Ganz zu schweigen von Lampenschaltern, Knöpfen einer Fernbedienung, dem Bett und den Böden. Aber ein Zeitfenster von höchstens einer viertel bis einer halben Stunde für das Putzen lassen den Zimmermädchen gar keine Chance für Gründlichkeit. Doch was können Gäste unternehmen, wenn sich Hygienemängel im Hotel und Zimmer zeigen?

Erkannte Hygienemängel dokumentieren

Geringe Hygienemängel sind vor allem bei Billigbuchungen nicht auszuschließen. Zwar darf der Gast diesen Mangel reklamieren, muss aber bei einer Erstattung mit prozentualen Abstrichen rechnen. Um einem Streit mit Reiseveranstalter und Hotelinhaber vorzubeugen, sollten entdeckte Mängel fotografiert werden. Sinnvoll ist es, wenn Zeugen während der Dokumentation den mangelhaften Zustand mit bestätigen.

Beispielsweise reicht es bei Hygienemängeln im Speisenbereich nicht aus, einen Durchfall beim Arzt zu melden und dann das Hotel dafür verantwortlich zu machen. Nur durch Proben einer verdächtigen Speise und deren Laboranalyse kann ein hinreichender Beweis gelingen. Welche Hygienestandards ein Hotelgast überhaupt erwarten darf, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel von den Standards im Reiseland oder dem Sternestand des jeweiligen Hotels.

Dreckige Teppiche und fleckige Duschecken sofort reklamieren

Mancher Teppichboden im Foyer oder Hotelzimmer gleicht einem Globus von allem, was unter Schuhen so herausfällt. Ein Gast in einem Zimmer mit solchem Fußboden darf diesen Mangel reklamieren – aber sofort, wenn er auffällt. Eine Beschwerde am nächsten Tag kann schon zu Zweifeln führen. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der übersehene Teppichboden bei der nächsten Putzrunde wieder mit abgesaugt wird und der Inhaber dann den vorherigen Mangel bestreitet.

Für Hotelinhaber empfiehlt sich eine professionelle Teppichreinigung, welche in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollte. Hier sollte man auf renommierte Firmen zurückgreifen und nicht versuchen zu sparen, denn nichts schädigt das eigene Image mehr als mangelnde Hygiene auf den Hotelzimmern.

Reklamationsfähig sind natürlich auch schwarze oder anders verdächtige Flecke im Sanitärbereich. Schimmel auf dem Duschvorhang oder in den Fliesen stellt nicht nur einen Hygienemangel dar, sondern kann gesundheitsbedrohliche Konsequenzen haben. Selbst im Billighotel im ärmsten Land der Welt darf sich ein Gast zu Recht darauf verlassen, dass sein Urlaub seine Erholung fördert und nicht zu Gesundheitsstress führt.

Letzter Ausweg: Der Rechtsanwalt

Mit Beweisfotos und Zeugen haben viele Hotelgäste meist schon beim Reiseveranstalter Glück. Diese legen Wert auf ihren guten Ruf und bieten Entschädigungen bei Hygienemängeln an. Jedoch gibt es auch Anbieter, die sich keiner Schuld bewusst sind und die Mängel als „hinzunehmend“ erklären. Geschieht das, sollte der Gast einen Rechtsanwalt beauftragen. Ohne diesen Rechtsbeistand sind Entschädigungsaussichten vor Gericht beinahe bei Null.

Selbst dann steht häufig Wort gegen Foto oder Argument gegen Erlebnis. Gar nichts machen ist aber auch der falsche Weg. Denn nur, wenn jeder Hotelgast auf seinen Rechten besteht, lassen sich Hygienemängel in Hotels nachweisen und bestenfalls durch Kontrollen und Auflagen ausmerzen.

Fazit

Hygienemängel in Hotels sind weltweit nicht auszuschließen. Der betroffene Gast sollte die entdeckten Mängel möglichst mit Zeugen beweisen und in jedem Fall reklamieren. Hilft alles nichts, kann möglicherweise ein Rechtsanwalt beim Erlangen einer angemessenen Entschädigung helfen.